Berechtigung zur buchmäßigen Erfassung der Abgaben vor Gewährung der Frist des Art. 11a Abs. 2 VO (EWG) 1062/87 zum Ort der
Zuwiderhandlung
Leitsatz
Dem EuGH wird gemäß Art. 234 Satz 2 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft folgende Frage zur Vorabentscheidung
vorgelegt:
Ist eine nationale Zollverwaltung berechtigt, die Abgaben vor Gewährung der Frist des Art. 11a Abs. 2 VO (EWG) 1062/87 i.d.F.
der VO (EWG) 1429/90 zum Ort der Zuwiderhandlung buchmäßig zu erfassen und diese Frist rechtswirksam erstmalig im Rechtsbehelfsverfahren
zu setzen?
Aktenzeichen des EuGH: C-44/06
Fundstelle(n): KAAAB-80750
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.