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FG Münster Urteil v. - 10 K 3140/04 F EFG 2006 S. 738 Nr. 10

Gesetze: EStG (1997) § 52 Abs 19 EStDV§ 82f EStG § 15a Abs 3 S 1

Verlustabzugsbeschränkung nach § 15a EStG

Entnahme bei die Hafteinlage übersteigender Pflichteinlage

Leitsatz

1) Führt eine Einlageminderung zu einer Erhöhung des negativen Kapitalkontos des Kommanditisten, so erfolgt die Gewinnzurechnung nach § 15a Abs. 3 S. 1 EStG auch dann, wenn hiermit aufgrund einer die Hafteinlage übersteigenden Pflichteinlage keine wiederauflebende Haftung im Außenverhältnis verbunden ist.

2) Für die Anwendung von § 15a Abs. 3 S. 1 EStG ist unerheblich, ob das negative Kapitalkonto durch laufende Verluste oder durch Sonderabschreibungen nach § 82f EStDV i.V.m. § 52 Abs. 19 EStG (1997) entstanden ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 345 Nr. 6
EFG 2006 S. 738 Nr. 10
MAAAB-80732

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