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PiR Nr. 3 vom Seite 43

Rückbauverpflichtungen nach HGB und IFRS

von Dipl.-Ök. Jens Freiberg, Frankfurt/M.

I. Einleitung

Bei bestimmten Anlagen besteht schon bei Errichtung oder Nutzungsbeginn ein rechtlicher Zwang zum Rückbau oder einer Entfernung nach Ende der Nutzungsdauer. Die Abbildung dieser Verpflichtung in der Handels- und IFRS-Bilanz erfolgt differenziert.

II. Bilanzielle Behandlung von Rückbauverpflichtungen

1. Ansatz: Sachgerechte Periodisierung und Vollständigkeitsgebot

Im Handelsrecht sind gemäß dem Vollständigkeitsgrundsatz (§ 246 Abs. 1 Satz 1 i. V. mit § 249 Abs. 1 HGB) Verpflichtungen in voller Höhe als Aufwand der Periode zu erfassen, in denen die Verpflichtung entsteht (per Aufwand an Rückstellung). Vor allem im Fall von Rückbauverpflichtungen folgt aus der vollen Aufwandsverrechnung bei Nutzungsbeginn keine sachgerechte Periodisierung der Ausgaben Mehrheitlich wird daher der Verzicht auf eine unmittelbare Rückstellungsbildung in der Bilanz als zulässig angesehen. Nach dieser Rechtsauffassung wird der mutmaßliche Rückbauaufwand einer Ansammlungsrückstellung nach dem Grad der wirtschaftlichen Verursachung ratierlich zugeführt.

Nach den IFRS hat die Rückbauverpflichtung den Charakter von Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Anlagengegenstands (IAS 16.16c). Die Bildung erfolgt bilanzverlängernd e...

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