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FG Düsseldorf 13.12.2005 17 K 2050/04 E, NWB direkt 13/2006 S. 6

Häusliches Arbeitszimmer

Einem nichtselbständigen EDV-Berater, der seine Tätigkeit beim Kunden vor Ort bzw. an einem Büroarbeitsplatz in der Niederlassung seines Arbeitgebers ausüben kann, ohne außerhalb seiner regulären Arbeitszeit Bereitschaftsdienst leisten zu müssen, steht ein anderer Arbeitsplatz für die berufliche Tätigkeit zur Verfügung, so dass er die Aufwendungen für sein auch am Wochenende und in den Abendstunden beruflich genutztes häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten abziehen kann. Unerheblich ist, ob die Nutzung des anderen Arbeitsplatzes unbequemer, mit höheren Kosten oder mit höherem Zeitaufwand verbunden und deshalb gegenüber der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers für den Arbeitnehmer selbst oder seinen Arbeitgeber unwirtschaftlich ist oder ein Aufsuchen des anderen Arbeitsplatzes ü...