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FG München 19.01.2006 3 K 5188/02 E, NWB direkt 13/2006 S. 5

Keine überschießende Sonderausgaben

Im Rahmen des § 34 Abs. 1 EStG findet keine Berücksichtigung von (fiktiv) überschießenden beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben statt. Vielmehr sind die Sonderausgaben nach § 2 Abs. 4 EStG ausschließlich vom Gesamtbetrag der Einkünfte abzuziehen, der dann das Einkommen bildet.