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FG Schlewig-Holstein 07.02.2006 3 K 290/05, NWB direkt 13/2006 S. 5
Übergangszeit zwischen Ausbildungsabschnitt und Wehrdienst
Eine Übergangszeit zwischen einem Ausbildungsabschnitt und dem Wehrdienst i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG liegt nur vor, wenn nach dem Wehrdienst eine weitere Ausbildung erfolgen soll und der Entschluss dazu vor Beginn des Wehrdiensts gefasst wurde.