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BFH 08.03.2006 IX R 107/00, NWB direkt 13/2006 S. 4

Ausgleichszahlungen an auf Versorgungsausgleich verzichtenden Ehegatten als Werbungskosten

Ausgleichzahlungen, die ein zum Versorgungsausgleich verpflichteter Ehegatte auf Grund einer Vereinbarung gemäß § 1587o BGB an den anderen Ehegatten leistet, um Kürzungen seiner Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) zu vermeiden, sind sofort als Werbungskosten abziehbar.