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Tonnagebesteuerung
Bei § 5a EStG handelt es sich um eine pauschale, die deutsche Seeschifffahrt subventionierende Besteuerungsregelung. Die dem Gesetzeswortlaut entsprechende Gesetzesanwendung führt nicht zu willkürlichen, unsinnigen und keinesfalls gewollten steuerlichen Auswirkungen. Ob die Einschränkung der Pauschalbesteuerung eng oder weit gefasst wird, liegt im Ermessen des Gesetzgebers.