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LAG Berlin 15.02.2006 13 Ta 170/06, NWB 13/2006 S. 107

Arbeitsrecht | Schriftform des Aufhebungsvertrags bei Wechsel vom Arbeitnehmer zum Geschäftsführer

Wird ein bis dahin geltender Arbeitsvertrag durch einen schriftlichen Geschäftsführervertrag aufgehoben, der einen vollständig neuen Vertrag mit eigenständigen Regelungen, einem neuen Aufgabenkreis, der Zusicherung einer betrieblichen Altersversorgung und einer höheren Vergütung als im Arbeitsvertrag darstellt, entspricht dieser Aufhebungsvertrag der Schriftform des § 623 BGB für eine Kündigung ().