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Arbeitsgerichtsverfahren | Elektronischer Rechtsverkehr beim Bundesarbeitsgericht
Aufgrund der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim (BGBl 2006 I S. 516) kann der Schriftverkehr mit dem BAG ab dem in elektronischer Form abgewickelt werden. Die Schriftsätze sollen danach mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden. Für den Eingang der elektronischen Post richtet das BAG ein elektronisches Gerichtspostfach ein. Die erforderliche Zugangs- und Übertragungssoftware steht ab dem auf der Internetseite des BAG (www.bundesarbeitsgericht.de) zur Verfügung.