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Mietrecht | Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht
Bei der Abrechnung des Vermieters von preisfreiem Wohnraum über Betriebskosten ist – soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben – ein Vorwegabzug der Kosten, die auf die in einem gemischt genutzten Gebäude befindlichen Gewerbeflächen entfallen, jedenfalls dann nicht geboten, wenn sie hinsichtlich aller oder einzelner Betriebskostenarten nicht zu einer ins Gewicht fallenden Mehrbelastung der Wohnraummieter führen (zur anderweitigen Regelung im öffentlich geförderten Wohnungsbau vgl. § 20 Abs. 2 Satz 2 NMV). Der Mieter preisfreien Wohnraums hat grundsätzlich keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Überlassung von Fotokopien der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung (zur anderweitigen Regelung für bestimmte preisgebundene Wohnraummietverhältnisse vgl. § 29 Abs. 2 Satz 1 NMV)...