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Umsatzsteuer | Behandlung von Umsätzen des Bezahlfernsehens (sog. „Pay-TV”)
Wie der NWB HAAAB-80122 entschieden hat, ist die Ausstrahlung eines Fernsehprogramms keine Filmvorführung i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG 1980 (Bestätigung von Abschn. 167 Abs. 2 Satz 2 UStR 1996/2005). – Anmerkung: Die von den Empfängern des Bezahlfernsehens entrichteten Abonnementsentgelte unterliegen danach dem Regelsteuersatz, weil der BFH unter historischer und systematischer Auslegung des § 12 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b UStG unter „Filmvorführungen” nur die Präsentation von Filmen in Filmtheatern versteht. Es bleibt abzuwarten, ob gegen das Urteil Verfassungsbeschwerde erhoben wird; der BFH sieht keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.