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BFH 02.12.2005 VI R 63/03, StuB 5/2006 S. 201

Einkommen-/Lohnsteuer | Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bei Erwerbslosigkeit

Nutzt ein Stpfl. ein häusliches Arbeitszimmer während einer Phase der Erwerbslosigkeit zur Vorbereitung auf eine künftige Erwerbstätigkeit, so kann er die Aufwendungen für das Arbeitszimmer regelmäßig nur geltend machen, wenn und soweit ihm der Werbungskostenabzug auch unter den zu erwartenden Umständen der späteren beruflichen Tätigkeit zustehen würde (Bezug: § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 EStG).NWB PAAAB-77018

Praxishinweise: Der BFH will den Erwerbslosen bezüglich der Kosten eines Arbeitszimmers nicht besser stellen als den Erwerbstätigen und stellt deshalb bezüglich der Abzugsmöglichkeit auf die spätere Tätigkeit ab. Diese – ggf. periodenübergreifende – Betrachtung dürfte in der Praxis zu großen Schwierigkeiten führen, da niemand in der Phase der Vorbereitung auf eine künftige Tätigke...