Umsatzsteuer;
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Wartungsarbeiten (§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)
Zu Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Wartungsleistungen als Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG bemerkt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:
Wartungsleistungen an Bauwerken oder Teilen von Bauwerken, die einen Nettowert von 500 € übersteigen, sind nur dann als Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG zu behandeln, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden.
BMF v. - IV A 6 - S 7279 - 6/06
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
DStR 2006 S. 327 Nr. 8
UR 2006 S. 367 Nr. 6
OAAAB-80231