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Einkommensteuer | Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben
Ein Schulbesuch, für den Aufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG zu berücksichtigen sind, kommt regelmäßig erst mit dem Beginn der öffentlich-rechtlichen Schulpflicht und der Möglichkeit des Zugangs zu öffentlichen Schulen einschließlich öffentlicher Vorschulen in Betracht.▶NWB NAAAB-76226
▶Praxishinweise: Der BFH stellt klar, dass die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs erst beginnt, wenn die öffentlich-rechtliche Schulpflicht eintritt. Erst zu diesem Zeitpunkt kann der Privatschulunterricht mit dem an einer staatlichen Schule verglichen werden. Eine frühere Berücksichtigung würde auch eine Benachteiligung von Eltern darstellen, die ihre Kinder in Kindergärten schicken, deren Kosten (noch) nicht abzugsfähig sind.