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Buchwertfortführung bei Einbringung von Wirtschaftsgütern aus einem Einzelunternehmen in eine GmbH
Bis zum Inkrafttreten des § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom (BGBl I S. 402, BStBl I S. 304) konnte gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 32/05, EFG 2005 S. 1841) ein Einzelunternehmer, der Teile seines Gewerbebetriebs in eine GmbH einbrachte, die Buchwerte der eingebrachten Wirtschaftsgüter fortführen, wenn und soweit die GmbH-Anteile zum Betriebsvermögen seines verbliebenen Gewerbebetriebs gehörten, auch wenn eine Betriebsaufspaltung mangels personeller Verflechtung nicht vorlag (Bezug: § 4 Abs. 1, § 5, § 6, § 15 Abs. 2, § 16 Abs. 3 EStG 1995).▶NWB FAAAB-67430
▶Praxishinweise: (1) Das Urteil betrifft eine Konstellation, die einer Betriebsaufspaltung ähnlich war: Ein Einzelunternehmer (E) gründete 1989 zusammen mit seiner Ehefrau eine GmbH, die fortan die Geschäfte des bisherigen Ei...