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StuB Nr. 4 vom Seite 168

Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot in einer Limited

Nach englischem Recht besteht kein allgemeines gesetzliches Verbot von Insichgeschäften des rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen Vertreters, wie es § 181 BGB ausspricht. Die Eintragung des Zusatzes im Handelsregister „Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit” ist deshalb für die Niederlassung einer englischen Private Limited Company grundsätzlich unzulässig (, DB 2005 S. 1955 = NJW-RR 2005 S. 1486).