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FG München Urteil v. - 7 K 1242/04 EFG 2006 S. 242 Nr. 4

Gesetze: AO 1977 § 233a Abs. 5, AO 1977 § 233a Abs. 2a, AO 1977 § 227, AO 1977 § 5, KStG 1999 § 28 Abs. 2 S. 1

Zinsberechnung bei Änderung eines Steuerbescheides

Billigkeitsmaßnahme bei Verlagerung einer offenen Gewinnausschüttung

Leitsatz

1. Im Falle der Änderung einer Steuerfestsetzung knüpft die Zinsberechnung gemäß § 233a Abs. 5 AO an den Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der zuvor festgesetzten Steuer an. Es ist nicht zulässig, die Zinsen so zu berechnen, wie sie sich im Falle einer unterstellten, von Anfang an zutreffenden Steuerfestsetzung ergeben hätten.

2. Die Erhebung von Nachzahlungszinsen ist sachlich unbillig, wenn die Nachzahlung auf einer geänderten zeitlichen Zurechnung einer offenen Gewinnausschüttung beruht und ihr eine gleich hohe Steuererstattung in einem anderen Besteuerungszeitraum gegenübersteht, für den eine Festsetzung von Erstattungszinsen aber wegen der Karenzzeit des § 233a Abs. 2a AO unterbleibt. Die Nachzahlungszinsen sind insoweit zu erlassen (Ermessensreduzierung auf Null).

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 242 Nr. 4
KÖSDI 2006 S. 15036 Nr. 4
AAAAB-79982

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