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Tschechien | Steuerrechtsänderungen 2005/2006
Die im Sommer 2005 von der Regierung vorgelegten Steuerreformentwürfe sind im Dezember endgültig verabschiedet worden. Folgende wichtige Änderungen traten zum in Kraft: Bei der Besteuerung von Kapitalgesellschaften wird der Körperschaftsteuersatz von 26 % auf 24 % gesenkt. Im Bereich der Verrechnungspreise wird die Möglichkeit der Beantragung und Erteilung einer verbindlichen Zusage eingeführt. Für die Steuerbefreiung von Dividenden zwischen verbundenen Unternehmen wird die Beteiligungshöhe von 20 % auf 10 % und die Haltedauer der Beteiligungen von 24 auf 12 Monate herabgesetzt. Im Einkommensteuertarif werden im unteren Einkommensbereich die beiden Eingangssteuersätze von 15 % auf 12 % und von 20 % auf 19 % abgesenkt und die maßgebende erste Stufe des steuerbaren Einkommens von 109 200 CZ...