Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neue Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention”
Verschlankung des berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks durch die BGV A1
Zum haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften die neue Basis-Unfallverhütungsvorschrift (UVV) mit dem Titel „Grundsätze der Prävention” (BGV A1) erlassen. Die BGV A1 regelt die Grundpflichten von Unternehmern und Versicherten für das Gebiet des Arbeitsschutzes (Prävention). Gleichzeitig sind die bisherige UVV „Allgemeine Vorschriften” (VBG 1) sowie weitere UVV außer Kraft gesetzt worden. Die BGV A1 entschlackt das Satzungsrecht der gewerblichen Berufsgenossenschaften und verdeutlicht dessen Zusammenhang mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht.
I. Vorgeschichte und Ziel
Am verständigte sich ein Koordinierungsausschuss der für den Arbeitsschutz verantwortlichen Institutionen im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit auf Leitlinien für ein schlüssiges sich ergänzendes Regelwerk aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und UVV. Die maßgeblichen Zielvorstellungen – Umsetzung von EG-Richtlinien zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in innerstaatliches Recht, neue Vorschriften nur bei Regulierungsdefiziten, Vermeidung von Doppelregelungen, Spielräume für Innovation und Flexibilität...