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FG Sachsen 18.05.2005 5 K 612/05, NWB direkt 12/2006 S. 9

Rechtsweg bei Streitigkeiten wegen Eintragungen auf Lohnsteuerkarte

Ist streitig, ob der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Korrektur der Arbeitgebereintragungen auf der Lohnsteuerkarte hat, ist hierfür nicht das Finanzgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig.