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Einfügung bisher nicht vorhandener Bestandteile in ein Gebäude
Die Aufwendungen für den Umbau eines bislang vermieteten Großraumbüros in vier getrennt vermietbare Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk stellen aufgrund der darin liegenden Substanzvermehrung und Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit Herstellungskosten dar. Ein Gebäudebestandteil erfüllt nicht bereits deshalb i. S. des , BStBl 1996 I S. 1442, weiterhin die bisherige Funktion, wenn er dem Gebäude zur Abwendung von Mietausfällen hinzugefügt wurde; dies erfordert vielmehr die Beseitigung oder Abwendung von Gebäudeschäden.