Kindergeldberechtigung beim Haushaltswechsel eines Kindes
Leitsatz
1. Wohnt ein Kind bei der Großmutter und nicht mehr bei der leiblichen Mutter, steht der Großmutter Kindergeld zu, selbst
wenn die Aufnahme des Kindes in der Wohnung der Großmutter nicht endgültig ist; es muss sich dabei aber nicht nur um einen
von vornherein begrenzten, kurzfristigen Aufenthalt wie etwa in Besuchsfällen handeln.
2. Auch wenn der Haushaltswechsel eines Kindes bereits am ersten Tag des Monats vollzogen wird oder schon in den Morgenstunden
des ersten Tages, steht das Kindergeld für diesen Monat noch dem bisher Kindergeldberechtigten zu.
Fundstelle(n): ZAAAB-79576
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