Geldwerter Vorteil einer Kraftfahrzeugüberlassung für
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, wenn der Arbeitnehmer das
Fahrzeug nur für Fahrten bis zum Bahnhof benutzt und mit der Bahn
weiterfährt
Leitsatz
Überlässt ein Arbeitgeber
seinem Arbeitnehmer ein betriebliches Kraftfahrzeug zur privaten Nutzung und
stellt er dieses auch für Fahrten des Arbeitnehmers von der Wohnung zur
Arbeitsstätte zur Verfügung, ist, wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug
nur zu Fahrten von der Wohnung zum Bahnhof benutzt und von dort mit der Bahn
fährt „Park and Ride”), deren Kosten der Arbeitgeber
ebenfalls übernimmt, bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für
die Überlassung des Fahrzeugs für die Fahrten zur Arbeitsstätte
nur auf die Entfernungskilometer (Wohnung/Arbeitsstätte) abzustellen und
nicht auf die tatsächlich gefahrenen Kilometer.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1175 Nr. 19 EFG 2006 S. 958 Nr. 13 StBW 2006 S. 1 Nr. 6 PAAAB-79575
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