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Bemessungsgrundlage für die Überlassung betrieblicher Kfz zur Privatnutzung gegen Nutzungsgebühr
Für die Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer ist es zutreffend, entweder die Nutzungsgebühr oder die anteiligen Kosten als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, soweit diese tatsächlichen Kosten höher sind. Bilden die tatsächlichen Kosten die Grundlage, so sind nicht zum Vorsteuerabzug berechtigende Kosten wie z. B. Versicherungen nicht herauszurechnen.
Auch bei der Berechnung einer Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG sind für das Streitjahr 1997 keine Kosten herauszurechnen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten (BFH-Az.: V R 74/05).