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Wertminderungsausgleich beim Leasing ist umsatzsteuerpflichtig
Wer einen Leasinggegenstand stärker abnutzt als vertraglich erlaubt, muss die zusätzliche Wertminderung dem Leasinggeber ersetzen. Dieser Wertminderungsausgleich unterliegt der USt und ist kein Schadensersatz, wenn der Gegenstand zum Gebrauch im Rahmen eines Leasingvertrags überlassen worden ist. Die Art des Leasingvertrags und die Ursache sind dabei unbeachtlich. Dies gilt auch, wenn bei Kfz die Wertminderung auf einen Unfall zurückzuführen ist. Als Übergangsregelung beanstandet es das BMF nicht, wenn Zahlungen zum Ausgleich des Minderwerts als umsatzsteuerfreier Schadensersatz behandelt werden, sofern die Laufzeit des Leasingvertrags vor dem endete.