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Steuerneutrale Realteilung
Verwaltungsanweisung klärt wichtige Zweifelsfragen
Seit 2001 kann eine Realteilung mit Buchwertfortführung auch durch die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern realisiert werden. Das BMF hat die Verwaltungsmeinung nunmehr festgeschrieben. Sie ermöglicht es in der Mehrzahl der Fälle, Wirtschaftsgüter aus einer Realteilung steuerneutral in ein anderes Betriebsvermögen zu überführen.
Folgen einer Realteilung
Durch eine steuerneutrale Realteilung kann eine Aufdeckung der stillen Reserven vermieden werden, wenn mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage nach der Teilung weiterhin Betriebsvermögen eines beteiligten Mitunternehmers (Realteilers) darstellt. Als wesentliche Betriebsgrundlagen in diesem Sinne gelten Wirtschaftsgüter, in denen erhebliche stille Reserven ruhen oder die zur Erreichung des Betriebszwecks erforderlich sind und denen ein besonderes wirtschaftliches Gewicht für die Betriebsführung zukommt.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, gilt zwingend die Buchwertfortführung für die begünstigten Wirtschaftsgüter (=Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile oder Einzelwirtschaftsgüter). Werden in diesem Zusammenhang Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen überführt bzw. übertragen, handelt es sich in...