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Kommunalabgaben | Zulässigkeit des sog. Stückzahlmaßstabs bei Spielautomaten
An dem waren die Kommunen gehalten zu überprüfen, ob in ihrem Gebiet der sog. Stückzahlmaß bei der Bemessung der Spielapparatesteuer noch den Anforderungen des Art. 3 GG genügte. Ab diesem Zeitpunkt war sichergestellt, dass kein Spielgerät ohne manipulationssicheres Zählwerk mehr aufgestellt sein durfte. Eine Überlegungsfrist stand den Kommunen nicht zu ().