Oberfinanzdirektion Hannover - S 2144 - 175 - StO 241

Ertragsteuerliche Behandlung von Zuwendungen der Wirtschaft für die Planung oder den Bau von Verkehrswegen

Bezug:

Nach der Bezugsverfügung finden für Zuwendungen der Wirtschaft für die Planungs- oder Baukosten von Verkehrswegen die Grundsätze des bundeseinheitlichen Sponsoring-Erlasses ( BStBl 1998 I S. 212) Anwendung. Neben den in der Bezugsverfügung angeführten Maßnahmen in Niedersachsen soll die Wirtschaft auch in die Mitfianzierung der geplanten Ortsumgehung Celle einbezogen werden. Die Grundsätze des Sponsoring-Erlasses gelten auch für diese Maßnahme.

Oberfinanzdirektion Hannover v. - S 2144 - 175 - StO 241

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
NAAAB-79097