Übersendung des Vordrucks USt 1 TN an nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugte Bevollmächtigte
Es ist gefragt worden, ob eine nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen nach § 3 oder § 4 StBerG befugte Person für einen in Niedersachsen umsatzsteuerlich geführten Unternehmer die Erteilung des Nachweises der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) – Vordruck USt 1 TN – beantragen kann, um für den Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat einen Antrag auf Vorsteuervergütung zu stellen, wenn der Unternehmer dieser Person eine schriftliche Vollmacht zur Beantragung der Bescheinigung erteilt hat und die Vollmacht bei der Antragstellung vorgelegt wird.
Die Stellung des Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung nach Vordruck USt 1 TN ist noch keine Hilfeleistung in Steuersachen i.S.d. § 1 StBerG. Sie bereitet lediglich eine Hilfeleistung in ausländischen Steuersachen vor, die nicht dem nationalen Recht unterliegt. Die oben beschriebene Verfahrensweise ist daher zulässig.
Oberfinanzdirektion Hannover v. - S 7359 - 46 - StO 184
Fundstelle(n):
DAAAB-79096