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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 353/01 EFG 2006 S. 594 Nr. 8

Gesetze: KStG 1999 § 8 Abs. 3 S. 2

Darlehen einer GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter

Angemessenheit der Verzinsung

verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Gewährt eine GmbH, die ständig erheblichen Bedarf an kurz- und mittelfristigen Anlagemöglichkeiten für ihre flüssigen Mittel hat, ihrem beherrschenden Gesellschafter ein mittelfristiges, vollständig abgesichertes Darlehen in Höhe eines zur Aufrechterhaltung ihrer eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit offensichtlich nicht benötigtigten Teils ihrer flüssigen Mittel, zu einem um 0,7 % über der banküblichen Verzinsung entsprechender Festgeldanlagen liegenden Zinssatz, so liegt keine zum Nachteil der Gesellschaft unangemessen niedrige Verzinsung und somit keine verdeckte Gewinnausschüttung vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 845 Nr. 14
EFG 2006 S. 594 Nr. 8
GmbHR 2006 S. 672 Nr. 12
KÖSDI 2006 S. 15120 Nr. 6
VAAAB-78805

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