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Gesellschafterfremdfinanzierung in Frankreich – Neue Abzugsbeschränkungen für Zinsen –
Das Finanzgesetz für 2006 bringt eine vollständige Neufassung des Gesellschafterfremdfinanzierungsartikels, der in seiner geltenden Fassung (Décret v. , Art. 97; seitdem mehrfach geändert) durch zwei Urteile des Conseil d'Etat vom als Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot der DBA (Nr. 233.894, Andritz) und als EU-widrig (Nr. 249.047, Coréal Gestion) abqualifiziert worden ist, was die Verwaltung in einem Erlass vom (BOI 13 O-2-05) schließlich bestätigt hat. Damit ist die Anwendung von Art. 212 für die Vergangenheit und die Gegenwart erledigt, soweit Gesellschafter, insbesondere Muttergesellschaften aus Abkommensstaaten ohne entsprechende Vorbehaltsklausel oder aus einem anderen EU-Staat betroffen sind. Auch der Versuch der Steuerverwaltung, eine Überausstattung mit Fremdkapital als ungewöhnliche Gestaltung auf der Grundlage der Verrechnungspreisvorschrift Art. 57 CGI zu bekämpfen, ist an der Entscheidung des Conseil d'Etat gescheitert (Nr. 233.894).
Die alte Vorschrift von Art. 212 wurde vor allem deswegen kritisch betrachtet, weil sie eine Ausnahmebestimmung zugunsten französischer Muttergesellschaften enthielt. Die Zahlung von Zinsen durch...