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Erwerb eigener Anteile aus betrieblichen Gründen
Der Erwerb eigener Anteile durch eine Kapitalgesellschaft ist nicht aus – zu verdeckten Gewinnausschüttungen führenden – gesellschaftlichen Gründen veranlasst, wenn die Anteile zum Zweck des Verkaufs an einen oder mehrere ggf. neu aufzunehmende Mitarbeiter übernommen werden.