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Versicherungsvertragsrecht | Anfechtung fondsgebundener Lebensversicherung
Das OLG Hamm hebt in seinem Beschluss v. - 20 U 105/05 hervor, dass die Vorstellung des Versicherungsnehmers, bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung würden sämtliche Beiträge investiert, ihn jedenfalls dann nicht zur Anfechtung dieses Vertrags berechtigen, wenn dort ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, dass nur der Sparanteil (sog. Investivbeitrag) investiert wird. Einer unaufgeforderten Aufklärung hierüber bedarf es ohne erkennbaren Beratungsbedarf grundsätzlich nicht. Der Senat weist zudem darauf hin, dass die von der Rechtsprechung zur Errechnung des Rückkaufswerts bei einer Kapital bildenden Lebensversicherung geforderte Transparenz (vgl. ) vorliegend nicht einschlägig sei, da den streitbefangenen Versicherungsbedingungen nicht zu e...