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IAS/IFRS-Rechnungslegung und Besteuerung
Die Umstellung in der Rechnungslegung der im Deutschen Aktienindex notierten Unternehmen von den Vorschriften des Handelsgesetzbuches auf die internationale Rechnungslegung nach den International Account Standards (IAS) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) hat keine Auswirkungen auf deren Besteuerung. Dies stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/733) auf eine Kleine Anfrage fest. Die IAS/IFRS bildeten keine Besteuerungsgrundlage und wirkten sich auch nicht auf die steuerliche Gewinnermittlung aus. Sie müssten nur für den Konzernabschluss solcher Unternehmen angewendet werden, deren Wertpapiere börsennotiert sind oder deren Börsennotierung beantragt wurde. Für die Besteuerung sei der im Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn maßgeblich. Die Regierung betont, die IAS/IFRS dienten vorrangig der Information des Kapitalmarkts. Auf EU-Ebene sei eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die eine künftige einheitliche steuerliche Bemessungsgrundlage erarbeiten soll. Ausgangspunkt sollen dabei die IAS/IFRS sein. Diese Rechnungslegungsstandards sollten als Instrument einer einheitlichen Begriffsbestimmung für eine künftige steuerliche Ge...