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KSR Nr. 3 vom Seite 10

Endlich Klarheit bei der Organschaft

Endgültiges Schreiben des BMF veröffentlicht

Dr. Gerhard Lempenau/ und Ralf Martin, Rechtsanwalt Steuerberater, Stuttgart

Die Regelungen zur Organschaft wurden durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz ab 2003 verschärft. Die Finanzverwaltung nimmt in einem endgültigen BMF-Schreiben nach mehr als zwei Jahren zu den Änderungen Stellung. S. 11

Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags

Ein Gewinnabführungsvertrag wird erst mit dessen Eintragung ins Handelsregister wirksam. Die Anmeldung zum Handelsregister reicht nicht aus. Die Eintragung muss bis zum Ende des ersten geplanten Organschafts-Wirtschaftsjahrs erfolgen.

Die Mindestlaufzeit beträgt fünf Jahre. Da diese jedoch erst mit der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Ergebnisabführungsvertrags beginnt, sollte dieser so formuliert werden, dass er erst ab der steuerlichen Wirksamkeit zu laufen beginnt, oder dass sich die Laufzeit um ein Jahr verlängert, wenn die Eintragung sich verzögert.

Wegfall der Mehrmütterorganschaft

Nach Wegfall der Mehrmütterorganschaft geht ein gewerbesteuerlicher Verlustvortrag auf die Organgesellschaft über, sofern dies übereinstimmend bis zur Bestandskraft des Feststellungsbescheids für 2002 beantragt wird. Eine Übertragung auf die Gesellschafter ist...