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Gewährung von Investitionszulage für betriebliche Investitionen
Anwendungsschreiben des BMF zum Investitionszulagengesetz 2005
Mit seinem Anwendungsschreiben vom geht das BMF auf die Veränderungen des InvZulG 2005 gegenüber dem InvZulG 1999 sowie auf die jüngere BFH-Rechtsprechung ein. Darüber hinaus eröffnet das BMF ein Wahlrecht beim Ersatz von investitionszulagenbegünstigen Gütern und verzichtet auf das Erfordernis einer durchgehenden Nutzung geförderter Wirtschaftsgüter während der fünfjährigen Bindungsfrist.
Regelungsbereich des InvZulG 2005
Mit dem InvZulG 2005 ist eine Anschlussregelung für das Ende 2004 ausgelaufene InvZulG 1999 geschaffen worden.
Wichtigste Veränderungen des InvZulG 2005 im Vergleich zum InvZulG 1999 sind die Begrenzung des Kreises der Anspruchsberechtigten auf Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen (Wegfall von Handwerk und innerstädtischem Handel), die Beschränkung der Förderung auf Erstinvestitionen, die Kontrolle der vollständigen Anrechnung der Investitionszulage auf das Nutzungsentgelt bei Leasingverträgen und die Verweisung auf die KMU-Definition der Europäischen Kommission bei der Festlegung der Fördersätze.
Einheitlichkeit der Einordnung als verarbeitendes Gewerbe oder als produktionsnahe Dienstleistung
Das InvZulG 2005 begrenzt die Förderfähigkeit betrieblicher Investitionen auf Betriebe des verarbeitenden Gewerbes und produktion...