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FG Köln Urteil v. - 4 K 867/04 EFG 2006 S. 827 Nr. 11

Gesetze: EStG § 62 Abs. 1 Nr. 1, SGB III § 38 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

Kindergeld

Kindergeldanspruch; Anspruchsvoraussetzungen

Leitsatz

1. Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG kann ein Kind, dass das 18. aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, bei der Kindergeldfestsetzung berücksichtigt werden, wenn das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei einer Arbeitsagentur als Arbeitssuchender gemeldet ist.

2. Arbeitssuchende haben bei ihrer Vermittlung durch die Agentur für Arbeit mitzuwirken, § 38 Abs. 4 SGB. Meldeverstöße führen dazu, dass der Status des Arbeitssuchenden entfällt, denn dies führt zu der widerlegbaren Vermutung, dass in den fraglichen Monaten, auf die sich die Meldeverstöße beziehen, keine innere Arbeitsbereitschaft bestanden hat.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 827 Nr. 11
BAAAB-78145

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