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BBV 3/2006 S. 73

Verringerung steuerlicher Missbräuche und Umgehungen

Der Bundesrat will eine Reihe von steuerlichen Missbräuchen und Umgehungen verringern und hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Es handele sich dabei um „legale, aber unerwünschte” Umgehungs- und Gestaltungsmöglichkeiten.

Er schlägt daher folgende Maßnahmen vor:

  • Anpassung der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, damit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. ein vergleichbarer Wert für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie für Gebäude des Umlaufvermögens erst zum Zeitpunkt der Veräußerung abgezogen werden.

  • Für „Sale and lease back”-Konstruktionen soll der Bewertungsabschlag für Betriebsvermögen in Höhe von 35 % nach dem Erbschaftsteuergesetz nicht mehr gewährt werden.

  • Bei Internetauktionen werden vermehrt Belege – wie etwa Tank...