Helmut Segebrecht

Die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG

11. Aufl.

ISBN der Online-Version: 3-482-55201-0
ISBN der gedruckten Version: 3-482-54271-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Die Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG (11. Auflage)

I. Wesen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

1 Die Überschussrechnung ist in der Absicht eingeführt worden, bestimmten Personengruppen durch Verzicht auf die steuerliche Mindestbuchführung eine Erleichterung zu verschaffen. Bei diesen Personengruppen tritt an die Stelle des sonst erforderlichen Vermögensvergleichs eine vereinfachte Gewinnermittlungsart, aufgrund derer als Gewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben versteuert wird. Da die bilanzielle Feststellung des betrieblichen Eigenkapitals entfällt, sind (doppelte) Buchführung, Bewertung und Inventur entbehrlich. Gleichwohl ist § 4 Abs. 3 EStG in materieller Hinsicht eine Vorschrift zur Ermittlung des Gewinns. Durch das StAnpG wurden im Gebiet der ehemaligen DDR und Berlin (Ost) im Wesentlichen die Gewinnermittlungsvorschriften des bundesdeutschen ESt-Rechts ab eingeführt (§ 4 EStG-DDR, insoweit gleich lautend mit § 4 EStG). Die sog. qualifizierte Einnahmen-Überschussrechnung ist ab nicht mehr zulässig. Die Vorschrift des § 4 Abs. 3 EStG ist aber lediglich eine Kannvorschrift und steht daher einer freiwilligen Vollbuchführung nicht entgegen.

2 Die Überschussrechnung ist eine in der Praxis recht häufig vorkommende Gewinnermittlungsart. Wir finden sie bei Gew...