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Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung nach Bp zum Erhalt einer Sonderabschreibung unzulässig
Hat der Stpfl. für ein Wirtschaftsgut die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen, kann er nicht zusätzlich eine Sonderabschreibung (hier: nach § 4 FördG) in Anspruch nehmen. Wird deswegen bei einer Bp die Sonderabschreibung rückgängig gemacht, kann der Stpfl. diese Sonder-AfA nicht dadurch „retten”, dass er nachträglich von der degressiven zur linearen AfA nach § 7 Abs. 1 EStG übergeht. Dieser nachträgliche Wechsel der Abschreibungsmethode ist weder eine Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG noch eine Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG und daher nicht zulässig (BFH-Az.: I R 83/05).