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Vernichtung von Ausfuhrbelegen mit anhängenden Originalrechnungen nach Speicherung
Originale Ausfuhrbelege und die Originalrechnungen dürfen nach einer farbgetreuen digitalen Archivierung auch vor dem Ablauf der 10-jährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet werden. Voraussetzung für die digitale Archivierung ist aber, dass die Originalbelege keine Dienststempelabdrucke der Finanzverwaltung mit Farbpigmentierungen enthalten. Dies ist zurzeit der Fall bei den Ausfuhrbelegen, die vom deutschen, niederländischen oder österreichischen Zoll abgestempelt werden. Mittels spezieller Prüfgeräte können diese Stempel überprüft werden, was bei digitalen Belegen nicht mehr möglich ist. In ihrer Vfg. weist die OFD darauf hin, dass durch die digitale Archivierung keine sachliche oder formelle Beeinträchtigung der Prüfung erfolgen darf.