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Begriff des Fördergebiets
Nach § 2 Nr. 2 FörderG ist die Anschaffung von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens begünstigt, die mindestens drei Jahre nach ihrer Anschaffung zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte des Steuerpflichtigen im Fördergebiet gehören und während dieser Zeit in einer solchen Betriebsstätte verbleiben. Begriffe des Fördergebietsgesetzes sind nach den für das Einkommensteuerrecht geltenden Grundsätzen auszulegen. Ein sog. Hopperbaggerschiff, das zur Kiesgewinnung dient und im ersten Betriebsjahr u. a. an 122 Tagen in den alten Bundesländern und an 61 Tagen im Gebiet A eingesetzt wird, das in der Ostsee außerhalb der sog. Drei-Seemeilen-Zone vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns liegt, erfüllt die Voraussetzung des „Verbleibens” im Fördergebiet. Denn das A-Gebiet ist sowohl einkommensteuerlic...