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Umbauten von hubraumbesteuerten Geländewagen zu Wohnmobilen
Zu den Mindestausstattungskriterien für Wohnmobile gehören: Sitzgelegenheit mit Tisch, Schlafplätze, die auch umklappbare Sitzgelegenheiten sein können, Kücheneinrichtung mit Spüle (Frisch- und Abwasser) und Kochgelegenheit, Schrank bzw. Stauraum. Soweit diese Kriterien nicht alle erfüllt sind, ist der verkehrsrechtlichen Einstufung des Kfz als Wohnmobil kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht zu folgen.