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Beitragsnachlass einer Krankenkasse als geldwerter Vorteil
Der Beitragsnachlass, den eine gesetzliche Krankenkasse ihren Dienstordnungsangestellten durch einen sog. Teilkostentarif in der freiwilligen Krankenversicherung – ohne Krankengeldanspruch – bei deren Verzicht auf einen Beihilfeanspruch einräumt, stellt einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar.