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Kiesvorkommen als selbständiges Wirtschaftsgut
Ein Kiesvorkommen ist steuerrechtlich ein selbständig bewertbares Wirtschaftsgut und nicht unselbständiger Teil des Wirtschaftsguts Grund und Boden, wenn der Bodenschatz durch den Steuerpflichtigen zur nachhaltigen Nutzung in den Verkehr gebracht und damit als Wirtschaftsgut greifbar geworden ist. Nachhaltig in den Verkehr gebracht ist der Bodenschatz, wenn mit der Aufschließung des Bodenschatzes begonnen wird oder demnächst mit seiner Aufschließung zu rechnen ist. Dafür spricht eine tatsächliche Vermutung, wenn das den Bodenschatz enthaltende Grundstück an einen Abbauunternehmer veräußert und dieser nicht nur den Kaufpreis für den Grund und Boden, sondern zusätzlich auch für den Bodenschatz zahlt. Diese Vermutung wird durch die Ablehnung eines Abgrabungsantrags nur widerlegt, wenn die Abl...