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BMF 16.02.2006 IV A 7 - S 0338 - 14/06, NWB direkt 9/2006 S. 3

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Festsetzungen der Einkommensteuer sind hinsichtlich der Beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen für Veranlagungszeiträume vor 2005 und für Veranlagungszeiträume ab 2005 vorläufig vorzunehmen. Der Vorläufigkeitsvermerk umfasst auch die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zu Krankenversicherungen.