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EuGH 21.02.2006 Rs. C-223/03, University of Huddersfield, NWB 9/2006 S. 74

Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug, wenn Umsätze, die das Abzugsrecht begründen sollen, eine missbräuchliche Praxis darstellen

Die Halifax-Bank und die Universität Huddersfield wollten Bauarbeiten durchführen lassen. Da ihre Leistungen überwiegend von der Mehrwertsteuer befreit waren, hätten sie nur einen geringen Teil dieser Steuer wiedererlangen können. Sowohl die Halifax als auch die Universität erarbeiteten jedoch einen Plan, der es ihnen jeweils erlaubte, über eine Reihe von Umsätzen unter Beteiligung verschiedener Gesellschaften oder Einrichtungen in der Praxis die gesamte Vorsteuer auf die Bauarbeiten wiederzuerlangen. Der EUGH hat mit Urteilen v. - Rs. C-255/02, Halifax plc u. a. und Rs. C-223/03, University of Huddersfield, entschieden, dass Umsätze wie die in den vorliegenden Fällen fraglichen, selbst wenn sie ausschließlich in der Absicht getätigt werden, einen Steuervorteil zu erlangen, und sonst kein...