BFH Beschluss v. - VI B 61/05

Nutzungswertbesteuerung bei Fahrt vom häuslichen Büro zur regelmäßigen Arbeitsstätte

Gesetze: EStG § 8 Abs. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4

Instanzenzug:

Gründe

Die Beschwerde ist unbegründet.

Es bedarf keiner weiteren Klärung, dass Fahrten eines Arbeitnehmers von der Wohnung zu einer am Betriebssitz des Arbeitgebers nachhaltig aufgesuchten Arbeitsstätte auch dann Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte i.S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und damit auch von § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG sind, wenn sich in der Wohnung bzw. in engem räumlichen Zusammenhang mit der Wohnung ein Büro des Arbeitnehmers befindet. Denn dies entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (z.B. , BFHE 174, 65, BStBl II 1994, 468; zuletzt , BFH/NV 2004, 951, m.w.N.). Ein solcher Fall liegt auch hier vor, da sich das zu beurteilende 11,5 qm große Büro im Einfamilienhaus des Arbeitnehmers befunden hat (vgl. im Übrigen, was den Zugang betrifft, , BFH/NV 2006, 43, m.w.N.). Da das angefochtene Urteil mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung übereinstimmt, liegt entgegen der Ansicht der Klägerin auch keine Divergenz vor.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2006 S. 739 Nr. 4
XAAAB-77614