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Verlust der Honorarforderung durch Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Mandanten
Ein freiberuflich außerhalb des Unternehmens tätiger Steuerberater ist regelmäßig keine nahe stehende Person i. S. von § 130 Abs. 3, § 138 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Das hat das Amtsgericht Hattingen mit Urteil v. - 7 C 147/05 (nrkr., Az. des LG Essen: 13 S 213/05) entschieden.
Erstellt ein Steuerberater für den Schuldner betriebswirtschaftliche Kurzberichte, die erhebliche Verluste ausweisen, so würden sich daraus Umstände ergeben, die zwingend auf die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens schließen lassen (vgl. dazu § 130 Abs. 2 InsO; vgl. DStR 2006 S. 111).
Konnte der Steuerberater aber die Zahlungsunfähigkeit erkennen, kann der Insolvenzverwalter, wie hier geschehen, unter den Voraussetzungen des § 129 InsO die in der Unternehmenskrise an den Steuerberater geleisteten Honorarzahlungen erfolgreich anfechten. In der (sich anbahnenden) Unternehmen...